Martinstraße 5,

89434 Blindheim

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Allgemeine Vertragsbedingungen

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Verkäufe und Lieferungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes
vereinbart wird. Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, soweit wir ihnen zustimmen.

1. Unsere Angebote sind freibleibend. Verträge kommen erst durch unsere Auftragsbestätigung oder Lieferung zustande.
Geringfügige Abweichungen von unseren Angaben über Maße, Gewicht, Beschaffenheit und Qualität bleiben vorbehalten.

2. Lieferzeiten gelten nur annähernd, sofern wir sie nicht schriftlich als verbindlich bezeichnet haben.

3. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Jede Teillieferung kann gesondert in Rechnung gestellt werden. Bei Bestellungen
auf Abruf muss der Abruf mindesten zwei Wochen vor dem gewünschten Auslieferungstermin erfolgen.

4. Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Streiks oder andere von uns nicht zu vertretende Hindernisse bei uns oder unseren
Lieferanten befreien für die Dauer der Störung und deren Auswirkungen von der Verpflichtung zur Lieferung.

5. Der Versand erfolgt nach unserem Ermessen. Die Lieferungen erfolgen ab Werk oder ab Auslieferungslager.

6. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald wir die Ware zum Transportunternehmen übergeben haben.

7. Die Preise verstehen sich ausschließlich Verpackung und zuzüglich Umsatzsteuer. Wir behaltenuns vor, bis zum Zeitpunkt
der Lieferung eintretende Preisänderungen in Legierungsmetallen entsprechend zu berücksichtigen.
Silberteuerungszuschläge (AG-TZ) richten sich nach dem jeweiligen Feinsilberkurs, zu dem wir eingekauft haben. Sollten wir
in der Zeit zwischen Vertragsabschluss und Lieferung unsere Preise allgemein anheben oder ermäßigen, so gilt der am
Liefertag gültiger Preis.

8. Unsere Rechnungen sind innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder innerhalb 30 Tagen nach
Rechnungsdatum netto zahlbar. Zahlungen gelten nur in dem Umfang als geleistet, wie wir bei der Bank darüber frei
verfügen können. Schecks und Wechsel nehmen wir nur zahlungshalber an. Diskont und Spesen gehen zu Lasten des
Kunden.Bei verspäteter Zahlung berechnen wir ohne Mahnung Fälligkeitszinsen in Höhe von 5 % über dem
Bundesbankdiskontsatz. Stellt der Kunde seine Zahlung ein oder wird die Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens
über sein Vermögen beantragt, so sind wir berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Gegen
unsere Forderungen darf der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüche aufrechnen.
Er ist insbesondere nicht berechtigt, bei Beanstandungen der Ware die Zahlung fälliger Rechnungsbeträge zurückzuhalten
oder zu kürzen.

9. Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren vor, bis der Kunde sämtliche Forderungen aus der
Geschäftsverbindung mit uns beglichen hat. Bei Verarbeitung unserer Ware mit anderen Materialien erwerben wir
Miteigentum an der neuen Ware im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Ware zu dem der anderen Materialien.
Der Kunde ist berechtigt, über die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, solange er seinen
Verpflichtungen uns gegenüber rechtzeitig nachkommt. Die Vorbehaltsware darf nicht verpfändet oder als Sicherheit
übereignet werden. Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weiteräußerung der Vorbehaltsware im Umfang unseres
Eigentumsanteils im Voraus sicherheitshalber an uns ab. Bei Zahlungsverzug oder begründeten Zweifeln an der
Zahlungsfähigkeit des Kunden können wir verlangen, dass der Kunde uns die Vorbehaltsware herausgibt, bzw. die
Forderungsabtretungen seinen Abnehmern mitteilt und uns alle Informationen und Unterlagen hierüber zur Verfügung stellt.
In der Ausübung unserer Vorbehaltsrechte liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

10. Mängel der gelieferten Ware sowie Mengenabweichungen oder Falschlieferungen sich und spätestens acht Tage nach
Erhalt der Ware, bei verborgenen Mängel unverzüglich nach Entdecken schriftlich anzuzeigen. Wird diese Frist
überschritten oder wird die gelieferte Ware unsachgemäß behandelt oder verarbeitet, so erlöschen alle Mängelansprüche.
Das Rügerecht erlischt in jedem Fall sechs Monate nach Erhalt der Ware. Bei berechtigten Beanstandungen werden wir
Fehlmengen nachliefern bzw. nach unserer Wahl zurücknehmen, umtauschen oder dem Kunden einen angemessenen
Preisnachlass gewähren. Sollte eine Ersatzlieferung ebenfalls Mängel aufweisen, kann der Kunde die Ware zurückgeben
oder eine Preisminderung verlangen.

11. Schadensersatzansprüche gegen uns entstehen nur, wenn ein Schaden durch uns vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursacht worden ist. Unsere Haftung ist auf den als Folge dieses Fehlers vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.

12. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Blindheim. Gerichtsstand ist Augsburg. Es gilt deutsches Recht.

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Kontakt

  • Martinstraße 5, 89434 Blindheim,

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  • info@r-n-kapfer.de

  • Montag-Donnerstag:
    07:30 Uhr – 16:30 Uhr
    Freitag:
    07:30 Uhr -12:30 Uhr

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